Allgemeine Informationen
Die unten beschriebenen Vorlagen sind für Anträge im elektronischen Stromantragssystem zu verwenden. Die ausgefüllten Antragsvorlagen können nach der Registrierung als Antragsberechtigte:r in Ihrem elSa-Benutzerkonto unter Dateneingabe hochgeladen werden. Beachten Sie hierbei die in den Vorlagen enthaltenen Ausfüllhilfen.
Beim Hochladen werden befüllte Vorlagen automatisiert auf Fehler (Formatierung, unrealistische Werte, Doppelangaben, …) vorab geprüft. Bei dieser Überprüfung werden Fehlerprotokolle erstellt und zum Download angeboten. Dies ist eine Hilfestellung um etwaige Formalfehler noch vor der Antragsstellung ausbessern zu können. Ausgebesserte Vorlagen können bis zum 01.03.2025 beliebig oft hochgeladen und erneut automatisiert auf Fehler überprüft werden. Achten Sie darauf, dass alle zuvor hochgeladenen Daten je Antragstyp beim erneuten Hochladen gelöscht werden. Daher müssen in den hochgeladenen Vorlagen immer ALLE Daten die Sie als Antrag stellen wollen, enthalten sein. Achten Sie auch darauf, dass sie nach dem Hochladen der Daten, diese bis zum 01.03.2025 unbedingt mittels Antragsstellung offiziell einreichen müssen.
(Halb-)öffentlicher Bereich
Im (halb-)öffentlichen Bereich sind die Betreiber:innen der Ladestelle begünstigt. Sollten mehrere Parteien am Betrieb der Ladestelle beteiligt sein, muss ein:e Hauptverantwortliche:r festgelegt werden um als Begünstigte:r gemäß KVO auftreten zu können.
- Vorlage für öffentliche Ladestellen
In die Vorlage für öffentliche Ladestationen sind jene Ladepunkte einzutragen, die im betreffenden Berichtsjahr im Ladestellenverzeichnis der E-Control eingetragen waren (gem. Rechtsvorschrift für Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe i.d.g.F.). - Vorlage für halb-öffentliche Ladestellen
In die Vorlage für halb-öffentliche Ladestellen sind jene Ladepunkte einzutragen, die nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control gemeldet sind und bei denen nicht alle Strommengen nachweisliche zu einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn an Ladestellen von Unternehmen eigene und firmenfremde Kundenfahrzeuge laden. Die Strommengen müssen über Messung der Einzelladevorgänge auf Ladepunktebene mittels MID-konformer oder gleichwertig oder besserer Ladestelle stattfinden. Die entsprechenden Protokolle sind als Nachweis in einer Datenbank zu speichern.
Nicht-öffentlicher Bereich
Der nicht-öffentliche Bereich betrifft Unternehmen und Privatpersonen. Hier ist diejenige juristische oder natürliche Person der:die Begünstigt:e, welche im Zulassungsschein des Fahrzeuges steht.
- Vorlage für nicht-öffentlich - Pauschale
In die Vorlage nicht-öffentlicher Bereich - Pauschale sind jene Fahrzeuge einzutragen, bei denen eine nachweislich überprüfbare Messung der Strommengen nicht möglich ist. - Vorlage für nicht-öffentlich - gemessen
In der Vorlage nicht-öffentliche – gemessen sind jene Ladestellen der Begünstigten einzutragen, bei denen eine nachweisliche Zuordnung der Strommengen zu elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen und eine nachweislich überprüfbare Messung der Strommengen möglich ist. Es muss eine Messung der Einzelladevorgänge auf Ladepunktebene mittels MID-konformer oder gleichwertig oder besserer Ladestelle stattfinden. Die entsprechenden Protokolle sind als Nachweis in einer Datenbank zu speichern. - Vorlage für nicht-öffentlich - ÖPNV
In die Vorlage nicht-öffentliche - ÖPNV sind jene Ladepunkte und Strommengen der Begünstigten einzutragen, bei denen eine nachweisliche Zuordnung zu elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen (Busse) und eine entsprechende Messung der Strommengen möglich ist.