elSa – elektronisches Stromantragssystem

elSa ist das elektronische System für die Abwicklung der Antragstellung durch "Antragsberechtigte" für geladene Strommengen aus erneuerbarer Energie, der durch Letztverbraucher:innen nachweislich im Verpflichtungsjahr als Antrieb für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet eingesetzt wurde und den verpflichtenden Substitutions- und Treibhausgasreduktionszielen von Inverkehrbringern fossiler Kraftstoffe angerechnet werden können (gemäß der Kraftstoffverordnung 2012 (BGBl. II Nr. 398/2012, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 452/2022).

Antragsberechtigte können sich für das Berichtsjahr 2023 bis spätestens 31.01.2024 bei der Umweltbundesamt GmbH registrieren.

Das elSa System umfasst die Antragsstellung, die Überprüfung der Anträge, sowie den Übertrag an die zielverpflichteten Unternehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.umweltbundesamt.at/elna/anrechnung-erneuerbarer-strom

Hinweis

Einzelne Fahrzeugbesitzer:innen und Betreiber:innen einzelner Ladestellen (Lademenge < 100 000 kWh/Jahr) sind "Begünstigte" und können sich nicht als "Antragsberechtigte" gemäß KVO registrieren.

Die Voraussetzungen für die Registrierung als “Antragsberechtigte:r“ sind unter anderem:

  • eine Mindesteinreichmenge von 100 000 kWh pro Jahr
  • das Speichern der Belegdaten der "Begünstigten" in einer Datenbank
  • das Betreiben einer öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladestelle
  • die Teilnahme an einer Schulung zum elektronischen Stromantragssystem
Registrierung für Antragsberechtigte mit
öffentlicher Ladestelle
Der für die Registrierung erforderliche Nachweis des Betriebs einer Ladestation erfolgt mittels einer öffentlichen Ladestelle.
Zur Registrierung
Registrierung für Antragsberechtigte mit
halb-öffentlicher Ladestelle
Der für die Registrierung erforderliche Nachweis des Betriebs einer Ladestation erfolgt mittels einer halb-öffentlichen Ladestelle.
Zur Registrierung